Corona-Wirtschaftshilfen
Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen
In einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz, die am 14. März 2024 stattfand, haben sich Bund, Länder und die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Verlängerung der Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Diese Entscheidung ermöglicht es den Unternehmern, ihre Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe sowie die November- und Dezemberhilfen bis zum 30. September 2024 einzureichen.
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