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Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Sondernewsletter möchten wir Sie über die letzte Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen informieren.

Freundliche Grüße

Ihre IHK Lahn-Dill
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Corona-Wirtschaftshilfen

Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen

In einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz, die am 14. März 2024 stattfand, haben sich Bund, Länder und die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Verlängerung der Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Diese Entscheidung ermöglicht es den Unternehmern, ihre Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe sowie die November- und Dezemberhilfen bis zum 30. September 2024 einzureichen.
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