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in unserem Newsletter haben wir für Sie die neuesten Informationen rund um das Coronavirus zusammengestellt.

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Anpassung der Corona-Schutzverordnung
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Infektionsschutz am Arbeitsplatz
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Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlängert
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Update 30.09.2022

Anpassung der Corona-Schutzverordnung

Am 1. Oktober 2022 trat eine neue hessische Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Mit dieser angepassten Corona-Schutzverordnung bleiben die Regeln im Kern zunächst unverändert bestehen.

Alle Informationen sowie die aktuellen Verordnungen finden Sie hier.
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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Seit 1. Oktober 2022 gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Neufassung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.

Ausführliche Informationen sowie die FAQ des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sind auf der Website des BMAS zu finden.
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Informationen zur Kurzarbeit

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlängert

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen. Das berichtet jetzt die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar. Die vollständige Pressemitteilung der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar finden Sie hier.
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