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Verlängerte Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
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Verlängerte Neustarthilfe 2022 in Kürze beantragbar
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Corona-Unterstützung

Verlängerte Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert in einer Pressemeldung, dass Unternehmen ab sofort die Möglichkeit haben, Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV zu stellen.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten.
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Corona-Unterstützung

Verlängerte Neustarthilfe 2022 in Kürze beantragbar

Die Antragstellung der verlängerten Neustarthilfe 2022 (Förderzeitraum April bis Juni 2022) für Soloselbstständige ist voraussichtlich Mitte April möglich. Wir werden Sie informieren, sobald die Antragstellung möglich ist.
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