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Hessische Landesregierung passt Corona-Regeln an
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Verlängerung Hessen-Mikroliquidität
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Fragen und Antworten

Hessische Landesregierung passt Corona-Regeln an

Die Hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Ab dem 2. April 2022 ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen.

Die wichtigsten Infos finden Sie hier zusammengefasst.
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Corona-Unterstützung

Verlängerung Hessen-Mikroliquidität

Das Förderprogramm "Hessen-Mikroliquidität" wurde vom 31. März bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Mit dem ergänzenden Darlehen können kleine Unternehmen und Soloselbständige ihren zusätzlichen Liquiditätsbedarf decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
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